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Hinweisgeberschutzgesetzt

Zum 02. Juli 2023 trat in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Dieses Gesetz soll Hinweisgeber*innen, die potenzielle Verstöße gegen gesetzliche Regelungen durch Unternehmen feststellen und melden wollen, vor Repressalien schützen. Das Gesetz gilt sowohl für private Unternehmen als auch für Unternehmen im öffentlichen Sektor sowie Städte und Kommunen. Insbesondere muss bei mindestens 50 Beschäftigten eine interne Meldestelle eingerichtet werden. An diese Meldestelle können sich Hinweisgeber*innen vertraulich und anonym wenden und Verstöße melden. Die Meldestellung fungiert auch als ein Frühwarnsystem und bietet eine große Chance, frühzeitig auf Missstände zu reagieren und Schäden – etwa in Form von Bußgeldern oder Reputationsverlusten – vom Unternehmen abzuwenden. Zur Erfüllung der Anforderungen können sich Hinweisgebende über IMK@ppd-bremen.de melden oder telefonisch unter der 0421 791 99 41 Kontakt aufsuchen.